WANN: Samstag, den 16.05.2026 – Startzeit: von 7:15 bis 09:30 Uhr, je nach Streckenlänge
WO: Bezirkssportanlage Nievenheim, Südstr. 41, 41542 Dormagen-Nievenheim
ANMELDUNG: “GC Touren App” (wir bitten um Vorandmeldung)
ROUTEN: 95 km, 110 km, 160 km, 205 km
AUSSCHILDERUNG: Ausschließlich per GPS-Track, keine Ausschilderung der Strecke oder des Startorts.
GC-Nummer: 4807
7:15 – 8:00 Uhr (Brevet 205 km)
8:00 - 9:30 Uhr (Mini-Brevet 160/110/95 km)
Einschreibung Sternfahrer (nur Mini-Brevet-Strecken):
Lizenzfahrer mit Vereinsmitgliedschaft 7€
Lizenzfahrer ohne Vereinsmitgliedschaft 9€
Trimmfahrer 10€
Die Teilnahme unter 18 Jahre ist ausgeschlossen
Mit dem Absenden der Daten erklärt der Teilnehmer/in an unserem Brevet am 16.05.2026, dass er die Informationen zur
Veranstaltung gelesen und akzeptiert hat. Insbesondere gilt die Registrierung als Zustimmung zu den Pflichten und Regeln als
Teilnehmer und dem Haftungsausschluss gegenüber dem Veranstalter.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Hier geht es zur Komoot Collection
Sternfahrer sind herzlich willkommen!
Eine Nichteinhaltung der betreffenden Auflagen hat den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
Helmpflicht für alle Teilnehmer auf allen Strecken
Der/die Starter/in fährt auf eigene Rechnung und Gefahr
Der/die Starter/in verpflichtet sich die StVO einzuhalten
Der/die Starter/in erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an
Der/die Starter/in verzichtet auf alle Rechtsansprüche, auch Dritter, an den ausrichtenden Verein
Bitte die angebotenen Radwege benutzen.
Download des Haftungsausschlusses: rsc Rheinisch-Bergischer Brevet - Haftungsausschluss einfach
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die geplante Streckenführung. Es erfolgt jedoch der Hinweis, dass im Bereich der Leverkusener Rheinbrücke zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine großangelegte Baustelle besteht, welche zu dieser Zeit eine Vollsperrung der BAB59 und der BAB1 zur Folge hat.
Da die Fahrbahnen der zuvor genannten BAB unmittelbar über die geplante Fahrtstrecke führen kann von hieraus keine Aussage dazu getroffen werden, ob die Radwege zum Zeitpunkt der Veranstaltung zur Verfügung stehen.
Gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen aus verkehrspolizeilicher Sicht im vorgelegten Streckenverlauf im Bereich des Rhein-Erft-Kreises an einigen Örtlichkeiten erhebliche Bedenken. Einige Teilabschnitte werden als potenziell gefährlich und demnach als nicht empfehlenswerter Streckenverlauf angesehen. Eine Alternativroute wäre für folgende Bereiche sinnvoll, um eine Gefährdung der Teilnehmer zu minimieren bzw. auszuschließen.
Die Veranstaltung darf nur auf den abgestimmten Wegen durchgeführt werden. Das Wegwerfen von Müll in die Natur ist zu verhindern. Die Bereitstellung von Mülleimern entlang der Strecke ist zu gewährleisten. Diese dürfen ausschließlich auf befestigten Flächen aufgestellt werden. Trotzdem angefallene Abfälle sind nach Abschluss der Veranstaltung auf der gesamten Strecke zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wilde Toilettengänge in der Natur sind zu verhindern. Die Bereitstellung von Toilettenmöglichkeiten ist zu gewährleisten. Dixi-Toiletten sind auf versiegeltem Untergrund aufzustellen.
In den Schutzgebieten dürfen zur Kennzeichnung von Flächen und Standorten nur solche Markierungen verwendet werden, die nach der Veranstaltung sofort wieder entfernbar sind und die zu keiner Schädigung der Vegetation führen, wie z.B. Sägemehl, Kalk und Seile. Hinweisschilder dürfen nicht mit Nägeln oder ähnl. an Bäumen befestigt werden. Alle Markierungen sind am Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Das Abbrechen von Ästen oder anderweitige Zerstörung der Vegetation und Böden ist zu unterlassen sowie eine Beunruhigung der Tierwelt möglichst zu unterbinden.
Ein Befahren von Grünflächen mit Kraftfahrzeugen wird untersagt.
Innerhalb des Kronenbereichs von Bäumen dürfen keine Aufbauten errichtet werden.
Es dürfen keine Aufbauten mit festen Fundamenten errichtet werden.
Vorhandene Bäume, Gehölze und Pflanzungen dürfen nicht tangiert werden. Vegetationsflächen dürfen nicht gerodet werden.
Es ist sich so zu verhalten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder geschädigt werden. Insbesondere im Bereich des Panorama-Radwegs Balkantrasse ist auf Zufußgehende und langsamere Radfahrende Rücksicht zu nehmen.