Alle Infos zu unserem Rheinisch-Bergischer Brevet 2026

Brevet 16.05.2026

WANN: Samstag, den 16.05.2026 – Startzeit: von 7:15 bis 09:30 Uhr, je nach Streckenlänge

WO: Bezirkssportanlage Nievenheim, Südstr. 41, 41542 Dormagen-Nievenheim

ANMELDUNG: “GC Touren App” (wir bitten um Vorandmeldung)

ROUTEN: 95 km, 110 km, 160 km, 205 km

AUSSCHILDERUNG: Ausschließlich per GPS-Track, keine Ausschilderung der Strecke oder des Startorts.

GC-Nummer: 4807

  • Start
  • Voranmeldung
  • Strecken
  • Sternfahrt
  • Wichtige Hinweise, Haftungsausschluss

Veranstalter: Radsportclub Nievenheim e.V.

Titel: Rheinisch-Bergischer Brevet

GC-Nummer: 4807

Datum: Samstag 16.05.2026

Startort: Bezirkssportanlage Nievenheim, Südstr. 41, 41542 Dormagen-Nievenheim

Startzeiten:

  • 7:15 – 8:00 Uhr (Brevet 205 km)

  • 8:00 - 9:30 Uhr (Mini-Brevet 160/110/95 km)

Einschreibung Sternfahrer (nur Mini-Brevet-Strecken):

  • 11:00 - 15:00 Uhr (Mini-Brevet 160/110/95 km)
  • Keine Sternfahrt für 205 km-Brevet möglich.

Startgeld (zahlbar vor Ort in bar):

  • Lizenzfahrer mit Vereinsmitgliedschaft 7€

  • Lizenzfahrer ohne Vereinsmitgliedschaft 9€

  • Trimmfahrer 10€

  • Die Teilnahme unter 18 Jahre ist ausgeschlossen

Veranstaltungslimit:

  • 99 Teilnehmer (VORANMELDUNG erwünscht, gilt nicht für Sternfahrer)

Veranstaltungsende:

  • Ende der Veranstaltung: 18:15 Uhr.
  • Bitte Streckenlänge und Geschwindigkeit bei der Registrierung so wählen, dass das Ziel rechtzeitig erreicht wird.

Anmeldung: GC Touren App

Zahlungsbedingungen:

  • Bar, vor Ort am Veranstaltungstag

Voranmeldung für die Registrierung zum Rheinisch-Bergischen Brevet des rsc Nievenheim e.V. am 16.05.2026​

Mit dem Absenden der Daten erklärt der Teilnehmer/in an unserem Brevet am 16.05.2026, dass er die Informationen zur
Veranstaltung gelesen und akzeptiert hat. Insbesondere gilt die Registrierung als Zustimmung zu den Pflichten und Regeln als
Teilnehmer und dem Haftungsausschluss gegenüber dem Veranstalter.

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Strecken:

  • 95 km, 110 km, 160 km, 205 km

Strecken als GPX-Dateien zum Download:

Download Streckenpläne:

Komoot Collection:

Hier geht es zur Komoot Collection

Kontrolle und Verpflegung:

  • Verpflegung (Startplatz): Brötchen, Kaffee, Kuchen, alkoholfreie Getränke, Grillwürstchen
  • eine Kontrolle (V7) am Sportplatz in Nievenheim
  • Weitere Verpflegungspunkte (V1 bis V12) in den Streckenplänen mit Öffnungszeiten und in der GC Touren App angegeben

Streckenführung:

  • ausschließlich per GPS-Track, keine Ausschilderung der Strecke oder des Startorts

Anfahrt:

  • Bei der Anfahrt mit dem Auto führt der Weg zum Start von der A57 Anschlussstelle 25 Dormagen nach Nievenheim.
  • Von der A46 ist der kürzeste Weg zum Start über die Anschlussstelle 22 Neuss-Uedesheim nach Nievenheim.

Sternfahrt (nur für GC-Lizenzfahrer):

Sternfahrer sind herzlich willkommen!

  • Einschreibung am Veranstaltungstag nur am Startort von 11 Uhr bis 15 Uhr möglich. Keine Voranmeldung!
  • Sternfahrt ist nur für die Mini-Brevet-Strecken (95/110/160 km) möglich
  • Sternfahrer nehmen keine Registrierung vor! Einfach in der Einschreibezeit zum Start kommen.
  • Sternfahrer fahren auf eigenes Risiko, keine Haftung seitens des Veranstalters
  • Die Brevet-Sternfahrer fahren eigenständig eine frei gewählte Strecke, die mindestens 95 km bis maximal 160 km lang sein muss
  • Die Tour ist entsprechend nachzuweisen, sei es durch Kassenbons, Fotos oder aufgezeichneten GPS-Track

Pflichten, Regelungen und Haftungsausschluss

Eine Nichteinhaltung der betreffenden Auflagen hat den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.

  • Helmpflicht für alle Teilnehmer auf allen Strecken

  • Der/die Starter/in fährt auf eigene Rechnung und Gefahr

  • Der/die Starter/in verpflichtet sich die StVO einzuhalten

  • Der/die Starter/in erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an

  • Der/die Starter/in verzichtet auf alle Rechtsansprüche, auch Dritter, an den ausrichtenden Verein

  • Bitte die angebotenen Radwege benutzen.

Haftungsausschluss

Download des Haftungsausschlusses: rsc Rheinisch-Bergischer Brevet - Haftungsausschluss einfach

Auflagen und Bedenken der Kreise/Städte bei der Durchführung der Brevet-Radsportveranstaltung des RSC Nievenheim am 16. Mai 2026

Bedenken Stadt Leverkusen (Polizeidirektion):

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die geplante Streckenführung. Es erfolgt jedoch der Hinweis, dass im Bereich der Leverkusener Rheinbrücke zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine großangelegte Baustelle besteht, welche zu dieser Zeit eine Vollsperrung der BAB59 und der BAB1 zur Folge hat.

Da die Fahrbahnen der zuvor genannten BAB unmittelbar über die geplante Fahrtstrecke führen kann von hieraus keine Aussage dazu getroffen werden, ob die Radwege zum Zeitpunkt der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Bedenken Rhein-Erft-Kreis:

Gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen aus verkehrspolizeilicher Sicht im vorgelegten Streckenverlauf im Bereich des Rhein-Erft-Kreises an einigen Örtlichkeiten erhebliche Bedenken. Einige Teilabschnitte werden als potenziell gefährlich und demnach als nicht empfehlenswerter Streckenverlauf angesehen. Eine Alternativroute wäre für folgende Bereiche sinnvoll, um eine Gefährdung der Teilnehmer zu minimieren bzw. auszuschließen.

  1. Der Bereich Ingendorfer Straße aus Pulheim-Stommeln kommend ist sehr schmal und aufgrund seiner Topographie mit Kleingruppen nicht optimal befahrbar. Die Strecke befindet sich zu einem Großteil außerorts, so dass entsprechende Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen gefahren werden dürfen. Ein Nebeneinanderfahren ist zu unterlassen.
  2. Die Querung der L213 im Bereich der K38 wird als kritisch angesehen. Im weiteren Verlauf der K38 ist keine Nebenanlage vorhanden, so dass eine besondere Sorgfaltspflicht der Radfahrer besteht. Ein Nebeneinanderfahren ist zu unterlassen.
  3. Die Streckenführung ab Ortsausgang Millendorf Erkelenzer Straße über die L279 in Fahrtrichtung Grevenbroich bis zum Kreisverkehr Gottlieb-Daimler-Straße wird von hier als nicht gefahrfrei befahrbar angesehen. Der Streckenbereich bietet keine entsprechende Nebenanlage und ist größtenteils mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausgeschildert.

Auflagen Stadt Köln:

Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Die Veranstaltung darf nur auf den abgestimmten Wegen durchgeführt werden. Das Wegwerfen von Müll in die Natur ist zu verhindern. Die Bereitstellung von Mülleimern entlang der Strecke ist zu gewährleisten. Diese dürfen ausschließlich auf befestigten Flächen aufgestellt werden. Trotzdem angefallene Abfälle sind nach Abschluss der Veranstaltung auf der gesamten Strecke zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wilde Toilettengänge in der Natur sind zu verhindern. Die Bereitstellung von Toilettenmöglichkeiten ist zu gewährleisten. Dixi-Toiletten sind auf versiegeltem Untergrund aufzustellen.

In den Schutzgebieten dürfen zur Kennzeichnung von Flächen und Standorten nur solche Markierungen verwendet werden, die nach der Veranstaltung sofort wieder entfernbar sind und die zu keiner Schädigung der Vegetation führen, wie z.B. Sägemehl, Kalk und Seile. Hinweisschilder dürfen nicht mit Nägeln oder ähnl. an Bäumen befestigt werden. Alle Markierungen sind am Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Das Abbrechen von Ästen oder anderweitige Zerstörung der Vegetation und Böden ist zu unterlassen sowie eine Beunruhigung der Tierwelt möglichst zu unterbinden.

Ein Befahren von Grünflächen mit Kraftfahrzeugen wird untersagt.

Innerhalb des Kronenbereichs von Bäumen dürfen keine Aufbauten errichtet werden.

Es dürfen keine Aufbauten mit festen Fundamenten errichtet werden.

  • Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind zu beachten. Hiernach ist es insbesondere verboten, Tieren der besonders geschützten Arten
    nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
  • Installierte Beleuchtung ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Es muss gewährleistet sein, dass keine Lichtabstrahlung nach oben sowie in die umgebende Vegetation erfolgt. Um die Anlockung von Insekten zu vermeiden, soll das ausgesendete Licht einen möglichst geringen UV-Anteil aufweisen. Die Gehäuse der Beleuchtungsanlagen müssen so konstruiert sein, dass das Eindringen von Insekten unterbunden wird. Das gilt auch für Lüftungsöffnungen.

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

Vorhandene Bäume, Gehölze und Pflanzungen dürfen nicht tangiert werden.  Vegetationsflächen dürfen nicht gerodet werden.

  • Sämtliche Befestigungen von Gegenständen an den Bäumen und Sträuchern und deren Umgitterung sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln zulässig; die Baumscheiben und die Stamm- und Wurzelbereiche sind von jeglichen Aufbauten und Fahrzeugen freizuhalten. Hierbei gilt mindestens der Kronendurchmesser + 1,50 m.
  • Die Baumgitter dürfen nur in Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln entfernt werden. Die/Der Erlaubnisnehmer/in haftet für evtl. Schäden an Bäumen, sowie den Grün- und Wegeflächen. Entstandene Schäden sind nach Abschluss der Veranstaltung durch Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus auf Kosten des Erlaubnisnehmers innerhalb von 10 Werktagen in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu beseitigen.
    Die/Der Erlaubnisnehmer/in ist verpflichtet, die Fläche während der Veranstaltung in einem ordnungsgemäßen, sauberen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Anfallende Abfälle sind durch zu den Erlaubnisnehmer zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Stadt Burscheid (Rheinisch Bergischer Kreis:

Es ist sich so zu verhalten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder geschädigt werden. Insbesondere im Bereich des Panorama-Radwegs Balkantrasse ist auf Zufußgehende und langsamere Radfahrende Rücksicht zu nehmen.

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